Hilfen zur Erziehung
Ambulant oder teilstationär - je nach Beauftragung durch das Jugendamt unterstützen wir Familien durch Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen selbst oder wir unterstützen ganze Familien in unterschiedlichen Problemlagen. Bei uns steht die Befähigung und Stärkung unserer Klienten im Mittelpunkt, ihre Lebens- und Entwicklungsaufgaben selbstbestimmt zu gestalten.
Sozialpädagogische Familienhilfe (31 SGB VIII)
Aufgabe dieser Betreuungsform ist die intensive Betreuung und Begleitung von Familien in deren Erziehungsaufgaben. Weiterhin erhalten Familien Hilfe in der Bewältigung von Alltagsproblemen und bei der Lösung von Krisen und Konflikten. Familienhilfe unterstützt bei den Kontakten mit Ämtern und Institutionen und bietet Hilfe zur Selbsthilfe.
Gegenstand der Betreuung ist es, die Isolation der Familie aufzubrechen und bestehende Drucksituationen von aussen zu mindern. Besonders erfolgreich ist die Hilfe in akuten Einzelkrisen, z.B. Tod eines Partners, Trennung oder Erziehungskrisen.
Familienhilfe ist eine längerfristige Hilfe, die in der Umwelt der Familie stattfindet.
Voraussetzung ist die Mitarbeit der Familie.
Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (30 SGB VIII)
Aufgabe der Betreuung nach § 30 ist die Bearbeitung von Problemlagen von Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung deren sozialen Umfeldes.
Gegenstand der Betreuung ist die Beziehung der Eltern zum Kind/ Jugendlichen, schulische Probleme oder auch andere soziale Bezüge (z.B. Freundeskreis).
Die Altersspanne der Kinder/ Jugendlichen in dieser Betreuungsform liegt in der Praxis zwischen 9 und 16 Jahren. Die Tendenz bei älteren Jugendlichen geht in Richtung einer Verselbständigung.
Voraussetzung für die Hilfe ist ein tragfähiger familiärer Rahmen, bzw. die Fähigkeit des Jugendlichen zu einer eigenständigen Lebensführung. Eine Relation zwischen Problemsituation und Betreuungsintensität muss herstellbar sein.
Tagesgruppe (32 SGB VIII)
In unserer Tagesgruppe werden bis zu 7 Kinder nach der Schule bis zum Abend betreut. Sie und ihre Familien erhalten Unterstützung in Form von:
- Soziales Lernen in der Gruppe
- schulische Unterstützung
- Elterncoaching
- Ferienfreizeiten
Aufsuchende Familientherapie
Familientherapie und Beratung richtet sich an Familien, die eine Veränderung ihrer als belastend erlebten Erziehungs- und Beziehungssituation anstreben.
Der Schwerpunkt des familientherapeutischen Ansatzes liegt auf Gesprächen, in denen sich die Familienmitglieder mit ihren jeweiligen Anliegen auseinandersetzen. Ziel der Familientherapie und Beratung ist es, als Hilfe zur Selbsthilfe die Eltern in ihren Fähigkeiten als Eltern und Partner zu unterstützen, vorhandene Ressourcen der Familie deutlich zu machen und zu nutzen, damit ihre Kompetenzen erweitert und sie in ihrer Autonomie und Eigenverantwortung gestärkt werden.
Familientherapie und Beratung dient der Verringerung und Behebung von familiären Beziehungsproblemen und den damit verbundenen sozialen, psychischen und physischen Folgeerscheinungen.
Clearing
Sozialpädagogisch- therapeutische Clearingarbeit ist ein Angebot für das Jugendamt in Situationen, in denen Klärung hinsichtlich des Hilfebedarfs der Klienten besteht. Clearing kann sinnvoll sein:
- vor der Entscheidung für eine Hilfeform, wenn nach dem Erstkontakt mit der Familie unterschiedliche Hilfeformen aus Sicht des ASD möglich scheinen,
- als Hilfe zur Analyse der Familiendynamik, problematischer Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen (z.B. Schulverweigerung, Delinquenz, aggressives Verhalten, Distanzlosigkeit, etc.)
- wenn eine Außenperspektive in der Familie nötig erscheint und Supervision nicht ausreicht
Ziele:
- Schutz und Gewährleistung des Kindeswohles
- Vermeidung von Fremdunterbringung
- Krisen von verschiedenen, sich ergänzenden Positionen aus bearbeiten
- maximal mögliche Verantwortung bei der Familie belassen
Familienrat
Familienrat ist keine besondere pädagogische oder therapeutische Methode, sondern schlicht die Ermöglichung und Einlösung des Versprechens von „Hilfe zur Selbsthilfe“. Es steht die Erkenntnis dahinter, dass Familien viele Fähigkeiten zur Lösung von Krisen und anderen Schwierigkeiten kennen. Allerdings sind Familien in Krisensituationen eben häufig nicht in der Lage, ihre psychosozialen Ressourcen zu erkennen, geschweige denn zu nutzen. In solchen Situationen kann eine außerhalb des Familiensystems stehende qualifizierte Person für einen begrenzten Zeitraum die Koordination des Prozesses der Lösungsfindung übernehmen. Die Koordinierungsperson bedient sich dabei verschiedener sozialpädagogischer Methoden.
Am Beginn steht häufig eine besorgniserregende Familiensituation, die sich unbedingt ändern muss, weil sie ansonsten eine gefährliche Auswirkung auf die Familie und besonders die Kinder hat (Schuleschwänzen, Gewalt, Überforderungen der Eltern etc.).
In einem ersten Schritt wird mit dem engeren Familiensystem der Familienrat vorbereitet, Einladungen verschickt usw.
Beim Familienrat selbst trägt die Fachkraft des Jugendamtes lediglich ihre Sorge um die Familie und die Kinder vor, dann aber gehört der Raum nur der Familie und den Angehörigen. Diese beraten nun über Möglichkeiten, die Gefahr für die Familie abzuwenden. Am Ende werden die Beratungsergebnisse mit der Fachkraft des Jugendamtes besprochen, die prüft, ob damit die Gefahr abgewendet ist oder weitere Beratung oder weitere Unterstützung benötigt wird.
In den meisten Fällen kommt die Familie nach so einem Familienrat aber ohne weitere Unterstützung des Jugendamtes aus, sondern kann die eigenen Kräfte besser erkennen und einsetzen.
Bei allen Phasen dieses Prozesses (außer in der Familiensitzung selbst) unterstützt und moderiert unsere Fachkraft.
Begleiteter Umgang / Umgangsberatung
- ...ist eine Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen Kind und wichtigen, von ihm getrennt lebenden Bezugspersonen, wie z.B. Vater, Mutter, Geschwister, Großeltern.
- ...kann dazu beitragen, Konflikte zu verringern, die Gefahr von Beziehungsabbrüchen zu vermindern und Belastungen des Kindes zu reduzieren. Kontaktanbahnungen können unterstützend begleitet werden.
- ...kann helfen, langandauernde, strittige und kostenintensive Auseinandersetzungen der Beteiligten zu vermindern oder zu beenden.
Notwendig für den Begleiteten Umgang ist ein "mitwirkungsbereiter Dritter". Der begleitete Umgang wird bei uns von MitarbeiterInnen durchgeführt, die über professionelles Wissen, persönliche und beraterische Kompetenzen verfügen. Es stehen Ihnen SozialpädagogInnen mit Zusatzqualifikationen in Mediation, Familientherapie und psychosozialer Beratung zur Seite.
Das Angebot "Begleiteter Umgang" setzt sich aus der Umgangsbegleitung im eigentlichen Sinne und der Umgangsberatung zusammen. In regelmäßigen Beratungsterminen erarbeiten Sie als Eltern unter der Moderation des Beraters/der Beraterin eine Elternvereinbarung, die als einvernehmliche Lösung auch bei Beauflagung durch das Familiengericht Bestand hat und die (dann unbegleiteten) Umgänge des berechtigten Elternteils in Zukunft regelt.
Für die Umgangsbegleitung stehen uns unsere Räumlichkeiten in Strausberg zur Verfügung. Sie verfügen über geeignete Möglichkeiten zu Reden, Spielen und Toben für Kinder verschiedener Altersstufen. In unmittelbarer Nähe befinden sich Spielplätze und gastronomische Einrichtungen. Die Räume selbst verfügen über sanitäre Anlagen und Möglichkeiten zum Kochen. Auf den Wunsch aller Beteiligten, gibt es auch die Möglichkeit, den Umgang mit Videotechnik aufzuzeichnen und die Ergebnisse in den Beratungsprozess mit einzubinden.
Jeder begleitete Umgang ist anders und wir passen mit Ihnen gemeinsam die Arbeit an Ihre Bedürfnisse an.
Plötzlich Baby!

Wir haben ein BABY ...und das schon seit einigen Jahren. Als eine von wenigen Einrichtungen der Jugendhilfe in Brandenburg (Märkisch-Oderland) und Berlin haben wir ein Traings-Baby der Firma babybedenkzeit® GbR.
In der täglichen Arbeit sehen wir uns immer wieder der Situation gegenüber, dass junge Mädchen schwanger werden, bzw. einen starken Kinderwunsch entwickeln. Oft geraten junge Menschen ganz unvorbereitet in diese Situation und haben kaum eine Vorstellung davon, was auf sie zukommt. Mit einer Schwangerschaft wird ihre Zukunftsplanung in Frage gestellt. Die Jugendlichen geraten in einen Konflikt. Sie müssen eine Entscheidung für oder gegen ein Kind treffen, obwohl ihnen dazu häufig der soziale Hintergrund fehlt. Die Elternschaft auf Probe gibt ihnen die Möglichkeit, die Situation als „Eltern“ zu simulieren. Junge Menschen bekommen so ein realeres Bild der Elternschaft und dürfen während der Simulation auch „aufgeben“, wenn sie sich überfordert fühlen. Diese Form von „learning by doing“ erspart Ratschläge und Argumente Erwachsener, die Jugendliche in ihrer Entwicklungsphase ohnehin schwer annehmen können.
Die Pubertätsphase ist gekennzeichnet von umfangreichen Entwicklungsaufgaben für den jungen Menschen. Die zahlreichen zu verarbeitenden Informationen führen oft auch zu einer Abwehrhaltung gegenüber Erwachsenen - Ratschläge und Erklärungen von Erwachsenen werden als nervend erfahren und können nicht auf- und angenommen werden. Gesagtes oder Geschriebenes dringt ebenfalls schwerer ins Bewusstsein der jungen Menschen als Dinge, die sie erlebt und erfahren haben.
Mit der Elternschaft auf Probe haben Jugendliche die Möglichkeit sich auszuprobieren und die Rolle als Vater/ Mutter aktiv zu erleben. Die Erfahrungen, die sie dabei machen, werden über eine lange Zeit im Bewusstsein der "Probe-Eltern" verankert sein.
Eingebettet ist das Elternpraktikum in ein Projekt aus Gruppen- und Einzelarbeit mit genügend Zeit für Austausch, Anleitung und Reflexion. Neben den Projektleiterinnen stehen den Jugendlichen im Haus natürlich auch alle anwesenden Erzieherinnen und Erzieher mit Rat und Tat zur Seite.
Wir arbeiten nach den „Qualitätsstandards für die Arbeit mit den Säuglingssimulatoren RealCare Baby in Deutschland“
Ansprechpartnerinnen für dieses Projekt: Nicole Zacharias (Projektmultiplikatorin), Nina Fischer